Schulfahrtenverordnungen der Bundesländer

Bildung ist in Deutschland bekanntlich nicht Bundes-, sondern Ländersache. Für die festgeschriebenen Regeln und Gesetze rund um das Thema Bildung sorgen demnach auch die zuständigen Ministerien in den 16 Bundesländern. ein wichtiger Grundsatz wirkt sich auf alles andere aus: Schulfahrten sind Teil der Bildung in Schulen. (Der Gesetzgeber spricht übrigens in den meisten Fällen nicht von „Klassenfahrten“, sondern von „Schulfahrten“, die Begriffe können hier als synonym betrachtet werden).

Daher ist es nur konsequent, auch die Regeln für die Fahrten auf Länderebene aufzustellen. Dies ist in den für alle Bundesländer vorliegenden Schulfahrtenverordnungen geschehen. Im Kern wird darin stets der hohe Stellenwert der Fahrten gewürdigt. In den Verordnungen finden sich unter anderem Vorgaben zur Reisedauer in Abhängigkeit zur Klassenstufe, zu Budgetrahmen oder zur Anzahl und Qualifikation der Begleitpersonen – also sehr detaillierte Vorgaben. Auf die Wahl der Verkehrsmittel und der Unterbringung wird ebenso eingegangen wie auf den Unfallversicherungsschutz von Schülern und Lehrern und nicht zuletzt auf die Reisekostenerstattung für die Lehrkräfte.

Nachfolgend finden sich Web-Links zu den Schulfahrtenverordnungen aller Bundesländer (in alphabetischer Reihenfolge):